Deutschland braucht eine #neuerechtsform:

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

 

Verantwortungseigentum, auch als treuhänderisches Eigentum bekannt, beschreibt eine Form von Eigentum an Unternehmen, die generationenübergreifend sicherstellt, dass Gewinne und Unternehmensvermögen der langfristigen Unternehmensentwicklung dienen. Diese Eigentumsform soll mit einer eigenen Rechtsform, der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, für kleinere und mittelständische Unternehmen zugänglich gemacht werden. 

 Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt,
die neue Rechtsform einzuführen.

Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch neue Formen wie Sozialunternehmen oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. (...) Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.

 


Verbände-Allianz versammelt sich hinter Forderung nach neuer Rechtsform

Eine breite Allianz von über 20 Wirtschaftsverbänden, vom Deutschen Start-up-Verband über den Bundesverband mittelständische Wirtschaft und dem Verband deutsche Unternehmerinnen bis hin zum Blockchain Verband fordern in einem Verbände-Positionspapier gemeinsam die Einführung einer neuen Rechtsform für treuhändisches Unternehmertum, die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. Das Verbändepapier bestätigt den dringenden Bedarf und umreißt klare Eckpunkte für eine unbürokratische, eigenständige Rechtsform als unternehmerisch passende Umsetzung des Koalitionsvertrags.



 1.200+ Unternehmer:innen forderten bereits 2020: 
Diese Rechtsform muss nun dringend kommen.

Mit der Forderung nach einer neuen Rechtsform setzen wir uns dafür ein, treuhändisches Eigentumsverständnis leichter umsetzbar zu machen. Ein Verständnis, das von Pionier-Firmen wie Bosch oder Zeiss schon seit Jahrzehnten gelebt wird. Und das in Zukunft sein Potential für Start-ups und Mittelständler besser entfalten können soll. Kein Zauber, sondern erprobte Innovation.

 

Verantwortungseigentum macht es möglich, dass Unternehmen langfristig selbstständig und ihren Werten treu bleiben können. Gewinne und Vermögen werden nicht für individuelle Zwecke entnommen, sondern dienen dem Unternehmenszweck und der Entwicklung des Unternehmens. 

 

Die Erfüllung der ursprünglichen unternehmerischen Aufgabe bleibt im Fokus. Unternehmertum ist Gestaltung.

Der rechtliche Rahmen, um ein solches Eigentumsverständnis umzusetzen ist bislang äußerst kompliziert. Dafür benötigte gemeinnützige Stiftungskonstruktionen, die verbindlich sicherstellen, dass das Vermögen dem Unternehmenszweck dient, können sich oft nur große Unternehmen leisten.

 

Das wollen wir vereinfachen: Gemeinsam fordern wir die Regierung auf, eine neue Rechtsform zu schaffen. Mit Ihrer Unterschrift tragen Sie dazu bei, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen ihr Eigentumsverständnis, ihre unternehmerische Selbstständigkeit und langfristige Werte-orientierung familienunabhängig rechtlich verankern können. Verantwortungseigentum erhöht die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und stärkt so letztlich auch unsere Soziale Marktwirtschaft.



Das Anliegen wird aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik unterstützt:


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Rechtsform, Eckpunkte & mehr Details

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